Bundesregierung muss Atomkonzerne entschädigen

Bundesverfassungsgericht urteilt in der Klage gegen den beschleunigten Atomausstieg.

(06.12.16) Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht den Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Geklagt hatten die Energiekonzerne E.ON, RWE



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