Erweitertes Klagerecht für Umweltverbände

Gesetzentwurf der Bundesregierung reagiert auf Kritik an Umsetzung der Aarhus-Konvention.

(08.09.16) Umweltverbände sollen künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a...



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