BMWE: „Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“ |
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Schließung von Braunkohleanlagen. |
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(16.11.25) Das BMWE hat einen Antrag zur Änderung des Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Darin beantragt sie Änderungen gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) und die dazu erforderliche Zustimmung des Deutschen |
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