Deutschland ist offizieller Vertragspartner der Minamata-Konvention |
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Verwendung von Quecksilber soll eingeschränkt werden. |
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(14.12.17) Deutschland ist offizieller Vertragspartner der Minamata-Konvention der Vereinten Nationen. Wesentliches Ziel des Übereinkommens ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Quecksilber. Der hochgradig gesundheits- und umweltschädigende Stoff kommt etwa als Abfallprodukt bei der Kohleverstromung vor.
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