Nord Stream 2: BGH verwirft Haftbeschwerde |
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Erfolgte die Sprengung im Auftrag der ukrainischen Regierung? |
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(16.01.26) Der Bundesgerichtshof hat die Untersuchungshaft eines mutmaßlich an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beteiligten Verdächtigen bestätigt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter besteht dringender Tatverdacht sowie Fluchtgefahr. In dem Beschluss wird erstmals ausdrücklich auf Ermittlungsansätze verwiesen... |
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